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   BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82   

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BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82 (https://dejure.org/1983,18400)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1983 - 7 RAr 59/82 (https://dejure.org/1983,18400)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 7 RAr 59/82 (https://dejure.org/1983,18400)
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  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Vielfach sind Beschäftigungen von Studenten zwar versicherungsfrei (vgl dazu BSGE 50, 25); daraus ergeben sich dann aber auch keine Folgerungen im Verhältnis zur Beklagten, denn der beitragsfrei beschäftigte Student erwirbt keinen Alg-An5pruch ($ 10" Abs. 1 AFG).

    Daß Studenten bei bestimmten Gestaltungen von Beschäftigungsverhältniseen während des Studiums als versicherungs- und beitragepflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung erachtet und ihnen demgemäß trotz Studiums die Eigenschaft von Arbeitnehmern zuerkannt wird, wurde bereits unter Hinweis auf BSGE 50, 25 erwähnt (vgl dazu auch die Zu- 19-.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Denn ein Abweichen von der vom Gesetz selbst gewählten Saohgesetzlichkeit kann vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, aaa; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Denn ein Abweichen von der vom Gesetz selbst gewählten Saohgesetzlichkeit kann vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, aaa; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Das BVerfG hat deshalb auch schon den vollständigen Ausschluß der bei ihren Eltern beschäftigten Arbeitnehmer vom Schutz der Arbeitslosenversicherung als mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt (BVerfGE 18, 366, 372).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Für die Entscheidung des Senats kommt es mithin auf die Gültigkeit oder Ungültigkeit des @ 118a Abs. 1 AFG an, woraus sich die Pflicht zur Vorlage an das BVerfG ergibt (vgl BVerfGE 16, 286; 18, 257; 2a, 119; ua, u2; 47, 1u6).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einem anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einem anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 14.07.1983 - 7 RAr 59/82
    Für die Entscheidung des Senats kommt es mithin auf die Gültigkeit oder Ungültigkeit des @ 118a Abs. 1 AFG an, woraus sich die Pflicht zur Vorlage an das BVerfG ergibt (vgl BVerfGE 16, 286; 18, 257; 2a, 119; ua, u2; 47, 1u6).
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